05.01.2025

Barrierefreie Websites: Inklusion, Reichweite und Pflicht ab 2025

Niemand sollte beim Surfen im Netz auf Hindernisse stoßen – auch nicht deine Kunden. Für kleine Unternehmen bietet die Barrierefreiheit auf Websites eine wertvolle Chance, die Nutzererfahrung zu verbessern und neue Zielgruppen anzusprechen. Ab 2025 wird Barrierefreiheit außerdem zur Pflicht. In diesem Artikel erkläre ich, warum es sich lohnt, in eine barrierefreie Website zu investieren, und wie du die ersten Schritte dorthin ganz einfach gehen kannst.

Nahaufnahme eines Laptop-Bildschirms, der eine Website mit barrierefreien Funktionen zeigt

Barrierefreiheit als Basis für Inklusion und Kundenzufriedenheit

Barrierefreiheit auf Websites ist mehr als nur ein nettes Extra – sie ist eine Notwendigkeit, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu deinen Inhalten und Dienstleistungen haben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Für kleine Unternehmen bietet die Barrierefreiheit im Web eine bedeutende Chance, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und das Markenimage positiv zu beeinflussen. Denn eine barrierefreie Website unterstützt Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und verbessert gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher.

Barrierefreie Websites erreichen eine breitere Zielgruppe

Ein entscheidender Vorteil barrierefreier Websites ist die erhöhte Reichweite. Nutzer mit Einschränkungen in der Motorik, im Seh- oder Hörvermögen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen profitieren stark von einer gut zugänglichen Seite. Das betrifft viele Millionen Menschen weltweit – und damit potenzielle Kunden, die durch unnötige Hürden sonst ausgeschlossen werden könnten. Eine barrierefreie Website verbessert die Usability für alle Besucher, da klare Strukturen, gute Lesbarkeit und eine einfache Navigation das Surfen angenehmer und intuitiver machen.

Barrierefreiheit als SEO-Vorteil nutzen

Ein oft unterschätzter Vorteil ist die positive Auswirkung auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Google und andere Suchmaschinen belohnen gut strukturierte, benutzerfreundliche Webseiten mit besseren Platzierungen in den Suchergebnissen. Maßnahmen wie die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, eine klare Seitenstruktur und hochwertige Inhalte wirken sich direkt auf das Ranking aus. Dadurch gewinnst du nicht nur an Sichtbarkeit in den Suchmaschinen, sondern erreichst auch ein Publikum, das deine Website sonst nicht gefunden hätte.

Barrierefreiheit wird ab 2025 für viele Websites zur Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen in Deutschland ihre Online-Dienste barrierefrei gestalten – dies schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Deutschland setzt damit den European Accessibility Act (EAA) der EU um, der digitale Barrierefreiheit in vielen Bereichen fordert.

Hier die wesentlichen Informationen im Überblick:

Wann tritt die Verpflichtung in Kraft?

Die Vorschriften des BFSG gelten ab dem 28. Juni 2025. Digitale Dienstleistungen müssen ab diesem Datum barrierefrei gestaltet sein. Für Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2030.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen für Endkunden (B2C) anbieten. Für reine B2B-Unternehmen besteht keine Verpflichtung, solange klar erkennbar ist, dass ihre Websites ausschließlich für andere Unternehmen bestimmt sind.

Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?

Ja, bestimmte Kleinstunternehmen sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch alle folgenden Bedingungen erfüllen, um befreit zu sein:

Welche Inhalte müssen barrierefrei sein?

Betroffen sind alle digitalen Angebote, wie Websites, Web-Apps und Onlineshops. Diese müssen die Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 erfüllen, die auf den WCAG-Richtlinien 2.1, Level AA, basiert. Die deutschen Anforderungen umfassen zusätzlich die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) und beinhalten auch die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die die Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht einhalten, werden zunächst informiert und erhalten eine Frist zur Anpassung. Bei ausbleibenden Maßnahmen drohen Sanktionen, die bis zu 100.000 Euro Geldstrafe oder im Extremfall die vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs umfassen können.

Das BFSG bedeutet für viele Unternehmen eine klare Aufforderung zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Gerade für kleine Unternehmen bietet dies eine Chance, frühzeitig für eine inklusive Zukunft gerüstet zu sein und durch barrierefreie Angebote positiv aufzufallen.